Wie gründe ich einen Fußball-Verein?

DFBJeder kann seinen eigenen Verein (§ 9, Absatz 1 Grundgesetz) gründen – auch einen Fußball-Verein. Dabei gibt es allerdings einige Schritte zu beachten, die einer ordentlichen Vorbereitung bedürfen. Beispielsweise muss die Frage beantwortet werden, ob der Verein gemeinnützig oder wirtschaftlich handeln wird und wer haften soll. Daraus ergibt sich beim wirtschaftlichen Handeln, dass die Mitglieder meistens persönlich haften. Bei einem gemeinnützigen Verein (e.V.) ist der Zweck nicht auf wirtschaftlichen Erfolg ausgelegt du dient daher gemeinnützigen Zwecken.

Was wird für die Gründung eines eigenen Fußballvereins benötigt?

Es wird sieben volljährige Mitglieder für den Vorstand benötigt, mindestens einen Torhüter und mindestens zehn Fußballspieler. Die Mitglieder müssen sich Gedanken um eine Satzung sowie um ein bestimmtes Budget machen (Schiedsrichterkosten, Trainer-Kosten usw.). Darüber hinaus wird – natürlich – ein Fußballplatz benötigt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, muss der Verein beim Finanzamt und um Vereinsregister angemeldet bzw. eingetragen werden. Am besten ist es, wenn ein Notar die Anmeldung formuliert und öffentlich beglaubigt, denn er weiß auch, was für die Gründung gegebenenfalls noch benötigt wird. Wenig später nach der Eintragung und Registrierung wird sich der regionale Fußballverband melden, bei dem ein Aufnahmeantrag anschließend gestellt wird. Eine Vereins-Gründung muss dauerhaft angelegt sein, denn die Zahl der Mitglieder soll ja im Lauf der Zeit anwachsen, um entsprechende Vereinsziele realisieren zu können.

Satzung und Gründungsversammlung

Es ist zwar bei einem Verein möglich, dass ein einzelnes Mitglied Entscheidungen trifft. Allerdings kann dies bei Fehlentscheidungen auch Konsequenzen für den Verein haben. Daher ist es eventuell sinnvoll, wenn in der Satzung geregelt ist, dass nur mehrere Vorstandsmitglieder gemeinsam entscheiden dürfen. Als Vereinsadresse oder Geschäftsstelle wird meistens die Anschrift des Vorstandes verwendet. Wenn die Satzung fertiggestellt und schriftlich verfasst ist, wird eine Gründungsversammlung einberufen, bei der die Satzung von allen beschlossen wird. Mindestens sieben Personen sollten dabei anwesend sind, damit diese Maßnahme auch rechtskräftig ist.

Zweck einer Gründungsversammlung ist auch die Wahl des Vorstands. Außerdem soll jede Versammlung protokolliert und jedem Mitglied anschließend per Post zugestellt werden. Wenn ein Fußballverein erfolgreich gegründet ist, beginnt erst einmal die Arbeit: Werbung, Mitglieder und Sponsoren finden. Das sind Aufgaben, die zum einen relativ Zeit in Anspruch nehmen und auch frustrierend sein können.

Mit den Fußballspielen beginnt ein Verein dann in der letzten Liga, der Kreisliga. Mit viel Glück, Geschick des Vorstands und mit Hilfe von Sponsoren lässt sich dann auch ein Trainer finden, der die Vereinsmannschaft weiter nach vorne bringt. In der Regionalliga beispielsweise kann auch auf eine Mannschaft gewettet werden. Zahlreiche Buchmacher offerieren die unterschiedlichsten Wetten. Wer einen Bonus in Anspruch nehmen und eine Wette platzieren möchte, der kann sich auf vielen Internetseiten ausführlich informieren.

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